Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

  1. Die vorliegenden Bedingungen finden auf die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen der Atlas Natursteine AG (nachstehend ATLAS genannt) und ihren Kunden Anwendung. Anders lautende Bedingungen sind nur verbindlich, soweit sie schriftlich abgefasst und von zwei hierzu bevollmächtigten Vertretern der ATLAS unterzeichnet sind.

Preise

  1. Sämtliche Preise sind freibleibend. Die Anpassung an die Tagespreise bleibt vorbehalten.
  2. Die Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht inbegriffen und wird auf den Fakturen separat ausgewiesen. Gemäss Wegleitung zur Mehrwertsteuer Z 804 muss bei Änderungen des Fakturabetrages ein entsprechender Beleg erstellt werden. Allfällige Fakturakorrekturen (Einheitspreise, Mengen, Rabatte) aber auch Paletten- und Gebinderetouren sind mit der zuständigen Verkaufsstelle zu vereinbaren. Für diese Korrekturen resp. Retouren werden sofort oder mit der nächstfolgenden Fakturierung Gutschriften oder Rechnungen erstellt.

Lieferbedingungen

  1. Die Waren sind bei erhalt auf die Art des Materials und Mengen zu Prüfen, spätere Reklamationen auf falsch geliefertes Material oder falsche Mengen werden nicht akzeptiert. Ist der Lieferschein unterschrieben gelten die Materialien auf Menge und Art als geprüft und akzeptiert.
  2. Die Preise verstehen sich ab Werk Marthalen. Für Lieferungen franko Baustelle verrechnen wir die an uns verrechneten Tarife unserer Spediteure.Wir halten uns vor, die angebotenen Preise jederzeit zu ändern. Eventuelle Teuerungen, welche ausserhalb unseres Einflussbereiches liegen (z.B. Treibstoff, LSVA, Seefracht usw.) werden in jedem Fall weiterbelastet.
    Diese Ansätze gelten für Lieferungen zum Magazin, zur Baustelle oder Bahn-Talstation, gute Zufahrt für grosse Camions vorausgesetzt. Für Berggebiete wird ein Zuschlag erhoben. Ausnahmen bilden Lieferungen ab Werk zu Ab-Werk-Preisen. Für Kranblad werden Fr. 12. – (pro Tonne oder Kranzug) in Rechnung gestellt.
  3. Alle Produkte müssen schriftlich oder telefonisch vorbestellt werden. Die mit der Disposition vereinbarte Lieferfrist ist abhängig von den im Abbaugebiet anfallenden Schichten sowie der Bearbeitungsart. Sie beginnt ab Erhalt aller zur Abwicklung des Auftrages notwendigen Unterlagen. Verspätete Lieferungen infolge Ereignisse höherer Gewalt lassen keine Haftung unsererseits entstehen und berechtigen nicht zum Rücktritt des Auftrages. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Wir bitten außerdem um Verständnis, dass bei Waren, die aus Übersee (Amerika, China, Afrika usw.) Importiert werden, keine Liefertermine Fixiert werden können und deshalb alle Lieferterminlichen Haftungs- Ansprüche ausgeschlossen werden müssen. Es ist nahezu unmöglich einen Warentransport über mehrere tausend Kilometer mit diversen Schiffsverladungen und der Kombination von Bahn, Rheinschifffahrt und Lkw Transporten exakt auf den Tag, oder die Stunde, genau zu disponieren.
  4. Alle Lieferungen, auch Franko- Sendungen, erfolgen auf Gefahr des Empfängers, mit Ausnahme der Zufuhren durch Lastwagen der ATLAS. Der Empfänger von Bahnsendungen ist verpflichtet, die auf dem Transport entstandenen Schäden bahnamtlich feststellen zu lassen. Wartezeiten werden verrechnet. Die Gefahr der Beschädigung oder des Untergangs der Ware geht grundsätzlich, auch wenn frachtfreie Lieferung frei Baustelle vereinbart worden ist, auf den Auftraggeber über, sobald die Lieferung das Werk verlassen hat. Allfällige Schadenersatzforderungen sind bei der Bahn geltend zu machen. Das Gleiche gilt im Falle verspäteter Ablieferung rechtzeitig versandter Güter. Die ATLAS lehnt jede Haftung für solche Schäden ab.
  5. Die in Rechnung gestellte Verpackung (Paletten usw.) ist zusammen mit der Warenfaktura zu bezahlen. Abzüge sind nur zulässig gemäss vorher erteilten Gutschriften oder nach Rücksendung der Verpackung innert Monatsfrist und in gutem Zustand an die betreffende ATLAS Verkaufsstelle bzw. das Lieferwerk.
  6. Die ATLAS lehnt Ansprüche auf Schadenersatz, Auflösung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung, insbesondere infolge Warenmangels in den Fabriken oder vorübergehender Lagerknappheit, ab. Ausgenommen sind Fälle, in denen die ATLAS ein schweres Verschulden an der Lieferverspätung trifft.
  7. Wird ein Lastwagen der ATLAS oder eines von ihr beauftragten Transportunternehmens entladen, hat der Empfänger der Ware die notwendige Mithilfe zu stellen.

Gewährleistung

  1. Weist die Lieferung Mängel auf, so hat der Kunde diese unverzüglich, spätestens innert 8 Tagen nach Übernahme der Ware, schriftlich dort geltend zu machen, wo er die Ware bestellt hat. Die behaupteten Mängel sind genau zu bezeichnen. Werden die Waren in einer unserer Verkaufsstellen abgeholt, so hat der Kunde oder der von ihm beauftragte Chauffeur die Ware zu kontrollieren. Beanstandungen hinsichtlich Qualität, Quantität und Bearbeitung können nur anerkannt werden, wenn das Material durch unser Personal geladen wurde und die Beanstandung bei Empfang der Lieferung erfolgt. Beanstandete Steine dürfen nicht versetzt oder entsorgt werden. Bei Missachtung gehen alle Folgekosten zu Lasten des Unternehmers. Struktur- und Farbabweichungen sowie mögliche Ausblühungen oder Rostentwicklung gegenüber abgegebenem Muster können nicht beanstandet werden, da solche Abweichungen Naturbedingte Eigenheiten des Materials sind. *(siehe technische Ergänzungen)
  2. Beratungen, Gebrauchsanweisungen und dergleichen sind unverbindlich. Sie befreien den Käufer nicht von einer eigenen Prüfung, ob die Ware für den vorgesehenen Zweck geeignet ist. Dies gilt insbesondere für Produkte, die als vorläufige Produkte oder Versuchsprodukte gekennzeichnet werden. Erkennbare Mängel können nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware und nur vor ihrer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung geltend gemacht werden. Mit der Reklamation sind dem Verkäufer ausreichende Proben der beanstandeten Ware zur Verfügung zu stellen. Weist der Käufer einen Sachmangel nach, so leistet der Verkäufer Ersatz in Form einer mängelfreien Ware. Ist eine Ersatzlieferung durch den Verkäufer nicht möglich oder ist diese fehlgeschlagen, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Farbabweichungen ohne Beeinträchtigung der sonstigen Eigenschaften der Ware stellen keinen Sachmangel dar! Soweit gleichwohl vom Verkäufer Schadensersatz zu leisten ist, wird als höchstbetrag der auf die verbrauchte Menge der Ware entfallende Kaufpreis vereinbart. Der nach der Verfugung entstehende Kunstharzfilm an der Steinoberfläche sowie mögliche Verfärbungen durch Wassereinfluss oder während des Abwitterungsprozesses sowie Risse im Mörtel stellen keinen Mängel dar!
  3. Wird die Mängelrüge nicht innert obiger Frist erhoben, gilt die Ware als genehmigt.
  4. Bei rechtzeitiger Rüge eines Mangels, der nachweisbar auf einen von der ATLAS zu vertretenden Umstand zurückzuführen ist, repariert oder ersetzt die ATLAS die beanstandete Ware kostenlos und so rasch als möglich.
  5. Für reparierte oder ersetzte Ware leistet die ATLAS in gleicher Weise Gewähr wie für die ursprüngliche Leistung.
  6. Betrifft der Mangel einen Fabrikations- oder Materialfehler, leitet die ATLAS die Mängelrüge an die Herstellerfirma weiter.
  7. Bei unsachgemässer Verwendung oder Behandlung, fehlerhafter Verarbeitung oder Montage durch den Kunden oder Dritte, bei natürlicher Abnützung, bei übermässiger Beanspruchung, Nichtbeachtung von Vorschriften, mangelhaften Bauarbeiten, ungeeignetem Baugrund, falscher Wartung, unsachgemässer Aufbewahrung und ähnlichen Fällen ist jede Haftung der ATLAS ausgeschlossen.
  8. Beanstandungen der gelieferten Ware befreien den Kunden nicht von der Pflicht zur termingerechten Zahlung.
  9. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind.
    1. Die Gewährleistungspflicht der ATLAS gilt generell als Wegbedingungen, wenn und soweit sie die Funktion einer Fakturierungs- und Zahlstelle einnimmt.

Zahlungsbedingungen

  1. Die Fakturen sind zahlbar innert 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum. Vorbehalten bleiben separate, schriftliche Vereinbarungen bzw. die auf der Faktura aufgedruckten Zahlungskonditionen. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der ATLAS.
  2. Zahlungsort ist Marthalen. Alle Zahlungen sind an den Hauptsitz der ATLAS zu leisten. WIR-BA können nicht an Zahlung genommen werden.
  3. Nach Ablauf der auf den Fakturen angegebenen Zahlungsfrist befindet sich der Kunde in Verzug und hat einen Verzugszins gemäss Ziffer 5.5 zu bezahlen. Im Sinne einer Gleichbehandlung aller Kunden werden unberechtigte Skontoabzüge nachbelastet.
  4. Wenn ein Kunde von der ATLAS betrieben werden muss, in Konkurs gerät oder die Forderung der ATLAS in einen Nachlassvertrag einbezogen wird, fallen sämtliche von der ATLAS gewährten Vergünstigungen dahin. Wird ein Kunde von der ATLAS betrieben, so wird die gesamte Forderung inkl. Verzugszins und Kosten fällig.
  5. Bei verspäteter Zahlung wird ab Verfalldatum ein marktüblicher Verzugszins berechnet, welcher durch die ATLAS festgelegt wird und mindestens 6 % beträgt.
  6. Für Materialbezüge unter einem Netto-Warenwert von Fr. 200.- pro Monat, die nicht bar bezahlt werden, kann ein Kleinmengenzuschlag von Fr. 20.- in Rechnung gestellt werden.
  7. Wo es die Gegebenheiten erfordern, behalten wir uns vor, Barzahlung, Sicherstellung oder Bezahlung vor Ablauf der normalen Zahlungsfrist zu verlangen.
  8. Kunden, die ihre Kreditlimite überzogen haben oder die mit ihren Zahlungen länger als einen Monat in Verzug sind, können mit sofortiger Wirkung und ohne weitere Mitteilungen für weitere Lieferungen auf Kredit gesperrt werden. Die Daten solcher Kunden werden bei unserer Inkasso- bzw. Kreditschutzstelle registriert.

Rücknahme nicht verwendeter Materialien und Werkzeuge

  1. Zu viel bezogene Ware wird unter Vorweisung von Rechnungs- oder Lieferscheinkopie zurückgenommen, sofern sie Originalverpackt ist und sich in einwandfreiem Zustand befindet. Beschädigte Waren und geöffnete Originalverpackungen (Paletten/Pakete) werden zurückgenommen jedoch nicht gutgeschrieben. Allfällige Entsorgungskosten werden verrechnet. Für die Spesen und Umtriebe wird zusätzlich folgender Unkostenbeitrag abgezogen:
    – von uns abgeholt 30 % des Verkaufspreises
    – durch den Kunden zurückgebracht 20 % des VerkaufspreisesRückgaben im Wert unter Fr. 50.– werden nicht vergütet.Natursteinmaterialien werden nur gutgeschrieben, wenn sie sich noch im Online Katalog der ATLAS befinden.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Verträge, für welche die vorliegenden «Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen» gelten, unterstehen schweizerischem Recht.
  2. Gerichtsstand ist Zürich. Die ATLAS hat aber auch das Recht, gegen den Kunden an seinem Wohnsitz/Sitz oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu klagen.

Abweichende Bedingungen der Kunden

  1. Anders lautende Bedingungen der Besteller werden nur als verbindlich anerkannt, wenn diese von der ATLAS schriftlich bestätigt wurden.

Lagerhaltung

  1. Der Katalog verpflichtet uns nicht zur Lagerhaltung aller darin aufgeführten Artikel.